Aus den Belegen muss eindeutig hervorgehen, dass die Ausgaben betrieblich veranlasst sind. Fehlen Angaben hierzu, kann das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug versagen. Es drohen hohe Steuernachzahlungen.
Aus den Belegen muss eindeutig hervorgehen, dass die Ausgaben betrieblich veranlasst sind. Fehlen Angaben hierzu, kann das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug versagen. Es drohen hohe Steuernachzahlungen.
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