Unternehmer müssen bei ihren Entscheidungen sorgfältig abwägen, da manche davon existenzbedrohende Folgen haben können. Ein solcher Fehler ist die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, ohne die steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen. Denn das Finanzamt kann den Unternehmenswert besteuern, wenn die Tätigkeit in der GmbH unverändert fortgeführt wird. Dieser Schritt mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, ist aber mit erheblichen Risiken verbunden.
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Die Wichtigste Grundregel: Keine GmbH gründen ohne Überlegung
Wenn es darum geht, deine Geschäftstätigkeit von einem Einzelunternehmen auf eine GmbH umzustellen, gibt es eine grundlegende Regel zu beachten: Niemals einfach eine GmbH gründen und dort das Gleiche weitermachen, was du bereits im Einzelunternehmen gemacht hast. Doch woran erkennt man, ob die Tätigkeiten als “gleich” gelten?
Anhaltspunkte für die gleiche Tätigkeit
Es gibt einige Anhaltspunkte, die darauf hinweisen können, dass du die gleiche Tätigkeit in der GmbH fortsetzt:
- Gleiche Mitarbeiter: Wenn du die Mitarbeiter deines Einzelunternehmens in die GmbH übernimmst, kann das als Indiz für die Kontinuität der Tätigkeit gewertet werden.
- Gleiche Kunden: Falls du deine bestehenden Kunden in die GmbH übernimmst und weiterhin mit ihnen Geschäfte machst, könnte dies als Fortführung der gleichen Tätigkeit gelten.
- Gleiches Geschäftsmodell und Angebot: Wenn die GmbH das gleiche Geschäftsmodell und das identische Angebot wie das Einzelunternehmen beibehält, kann dies ebenfalls problematisch sein.
Die Konsequenzen einer unüberlegten Umstellung
Stell dir vor, du hast ohne ausreichende Überlegung eine GmbH gegründet, dein Einzelunternehmen abgemeldet und die gleiche Tätigkeit in der GmbH fortgeführt, ohne eine Einbringung oder Umwandlung vorzunehmen. Was passiert nun?
Das Problem liegt darin, dass eine GmbH als eigenständige juristische Person betrachtet wird. Wenn diese GmbH das Einzelunternehmen übernimmt, ohne dafür einen angemessenen Preis zu zahlen, sieht das Finanzamt das oft als verdeckte Einlage. In der Praxis bedeutet das, es wird so behandelt, als hättest du dein Einzelunternehmen an die GmbH verkauft, und es stellt sich die Frage, zu welchem Preis.
In solchen Fällen kann das Finanzamt die Besteuerung anhand eines angemessenen Marktpreises durchsetzen, was zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen führen kann. Das ist ein Risiko, das du unbedingt vermeiden solltest, wenn du eine GmbH gründen möchtest.
Die Ermittlung des Preises und die Steuerbelastung
Wenn du darüber nachdenkst, dein Einzelunternehmen durch eine GmbH zu ersetzen, ist es entscheidend, die finanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung zu verstehen. Sehen wir uns das anhand eines Beispiel genauer an. Ein Blick auf die Ermittlung des Preises und die damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen.
Ausgangssituation
Angenommen, dein Einzelunternehmen erzielt einen Jahresumsatz von 500.000 € mit einer bisherigen Marge von 40 %, was einem Gewinn vor Steuern von 200.000 € entspricht.
Ermittlung des Unternehmenswerts
Um den Unternehmenswert zu ermitteln, müssen wir zunächst ein fiktives Geschäftsführergehalt abziehen. In unserem Beispiel setzen wir dieses Gehalt auf 70.000 € fest. Dies führt zu einem Gewinn von 130.000 € nach Abzug des Geschäftsführergehalts.
Unternehmenswertberechnung
Die grobe Schätzung des Unternehmenswerts liegt oft zwischen dem fünf- bis siebenfachen des bereinigten Gewinns. In unserem Fall nehmen wir einen Faktor von 6. Das ergibt einen Unternehmenswert von 780.000 € für dein Einzelunternehmen.
Steuerliche Belastung
An diesem Punkt erreichen wir eine entscheidende Phase: die steuerliche Belastung. Bei einem angenommenen Steuersatz von 45% inklusive Solidaritätszuschlag und weiteren Angaben, könntest du mit einer Steuerlast von 350.000 € konfrontiert werden.
Die Herausforderung: Steuerzahlungen ohne direkte Liquidität
Die Steuerforderung von 350.000 € ist eine enorme finanzielle Belastung, die direkt beglichen werden muss. Selbst wenn du diesen Betrag über die Jahre durch Abschreibungen wieder zurückholen kannst, verbleibt eine unmittelbare Liquiditätslücke. Dies kann zu erheblichen finanziellen Problemen führen, insbesondere wenn du diese Steuer nicht sofort aus eigener Tasche zahlen kannst.
Schadensbegrenzung und Auswege
Wenn du dich in einer solchen Situation befindest, in der du eine GmbH gegründet hast und nun mit dieser steuerlichen Belastung konfrontiert wirst, ist es entscheidend, umsichtig zu handeln. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu mildern und Schadensbegrenzung zu betreiben. Eine umfassende Beratung durch einen Steuerexperten kann hierbei von entscheidender Bedeutung sein.
Insgesamt zeigt sich, dass die Gründung einer GmbH anstelle eines Einzelunternehmens sorgfältige Planung und Überlegung erfordert, insbesondere in Bezug auf die steuerlichen Konsequenzen. Vermeide diesen unternehmerischen Fehler, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten und möglicherweise sogar in eine Privatinsolvenz zu schlittern.
Fehlerkorrektur und Handlungsoptionen
Leider ist es nicht möglich, den Fehler durch eine einfache Korrektur rückgängig zu machen. Ein nachträglicher Antrag auf Einbringung oder Umwandlung funktioniert in diesem Fall nicht. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten, die Situation zu verbessern.
Unternehmenswert über ein Gutachten senken
Die einzige Option, die dir noch bleibt, ist, den Unternehmenswert, den du gerade errechnet hast (780.000 €), über ein Gutachten zu senken. Beachte jedoch, dass die Erstellung eines solchen Gutachtens mit Kosten verbunden ist. Trotzdem kann es dazu beitragen, die Steuerlast zu reduzieren. Es ist wichtig, die Optionen intensiv zu prüfen und herauszufinden, wie du in dieser Situation Steuern einsparen kannst.
Steuerberater konsultieren
Wenn du dich in einer ähnlichen Situation befindest, wie im vorgestellten Fall, solltest du sofort mit einem Steuerberater sprechen. Erkläre ihm die Situation im Detail, damit ihr gemeinsam herausfinden könnt, wie du noch etwas retten kannst.
Was hätte man tun sollen?
Es ist wichtig, aus Fehlern zu lernen. In diesem Fall hätte man von Anfang an das Einzelunternehmen in die GmbH einbringen müssen. Dies kann entweder durch einen Umwandlungsvorgang oder durch eine sogenannte Einzelrechtsnachfolge erfolgen. Dabei sind von Anfang an die richtigen Verträge zur Gründung der GmbH erforderlich, ebenso wie die Stellung von steuerlichen Anträgen und die Berücksichtigung bestimmter Inhalte in den Gründungsverträgen.
Fazit
Die Umstellung eines Einzelunternehmens auf eine GmbH ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Überlegung erfordert. Einen solchen Schritt ohne vorherige Prüfung der steuerlichen Konsequenzen zu unternehmen, kann schwerwiegende Folgen haben und sogar Existenzen gefährden. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Tätigkeiten in der GmbH nicht einfach fortzusetzen, wie sie im Einzelunternehmen liefen, da dies steuerliche Probleme verursachen kann.
Um solche Risiken zu vermeiden, sollte man von Anfang an professionelle Beratung in Anspruch nehmen und die richtigen Verträge zur Gründung der GmbH erstellen. Andernfalls könnte das Finanzamt den Unternehmenswert besteuern, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Bei der Gründung einer GmbH ist eine umfassende Planung und steuerliche Überlegung unerlässlich, um mögliche finanzielle Probleme zu vermeiden und geschäftliche Erfolge zu sichern.
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