Steuern auf ETFs & Fonds in einer GmbH

Steuern auf ETFs & Fonds in einer GmbH - Die Steuerregeln für ETFs und Fonds in einer GmbH angewendet werden - Steuerliche Vorteile gegenüber privater Anlage
Wie viel Steuern zahlt eine GmbH auf ETFs & Fonds? (Veräußerungsgewinne, Dividenden)

Die Anlage in ETFs und Aktienfonds erfreut sich großer Beliebtheit unter Unternehmern, die einen Teil ihres Kapitals investieren möchten. Es stellt sich die Frage, ob Steuern durch solche Anlagen in der GmbH oder Holdingstruktur eingespart werden können und wie das in der Praxis üblicherweise umgesetzt wird.

Wie funktioniert die Anlage von Fonds in einer GmbH?

Um in einer GmbH investieren zu können, muss zuerst ein Firmendepot eröffnet werden. Die dafür notwendige LEI-Nummer kann direkt beim Bundesanzeiger Verlag oder durch einen Dienstleister beantragt werden. Es ist aber auch möglich, diesen Schritt selbst durchzuführen, um Kosten zu sparen. 

Bei einer Bank sollte dann ein Firmendepot beantragt werden, da dieses für die Erstellung der Steuererklärung wichtige Reports liefert. Das kann im Nachhinein hohe Steuerberatungskosten verhindern. Zusätzlich kann in einem Firmendepot die Freistellung von der Kapitalertragsteuer beantragt werden, was das Investitionsvolumen erhöht und Aufwand spart.

Herkunft des Anlagekapitals

Die Frage, woher das Anlagekapital in einer Holdingstruktur kommt, ist auch von Bedeutung. In der Regel erhält die Holding das Geld aus der Gewinnausschüttung der operativen GmbH nach Ende des Geschäftsjahres oder als unterjähriges Darlehen, das später durch eine Gewinnausschüttung zurückgezahlt wird. 

Es ist auch möglich, Geld aus dem Privatvermögen der Holding GmbH als Darlehen zu geben und somit in der GmbH steuerbegünstigt zu investieren. Ein privates Depot sollte jedoch keinesfalls einfach auf die GmbH übertragen werden. Das könnte neben der Kapitalertragsteuer auch Schenkungssteuer auslösen, was ein kostspieliger Fehler wäre. Es ist besser, die Anteile privat zu verkaufen, insbesondere wenn sie sich im Verlust befinden, und dann von der GmbH neu kaufen zu lassen.

Was ist ein ETF?

ETFs – Exchange Traded Funds, auf deutsch börsengehandelter Fonds – ist eine spezielle Form von Fonds, die wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Für sie gelten die gleichen steuerlichen Grundsätze wie für Fonds. Seit Einführung des Investmentsteuergesetzes gibt es eine abweichende Besteuerung im Vergleich zu Aktien, wobei das Teilfreistellungsverfahren eingeführt wurde. Das bedeutet, dass ein Teil der erzielten Erträge steuerfrei ist, indem die Gewinne teilweise freigestellt werden. Wie hoch der Freistellungsbetrag ist, hängt vom Aktienanteil des Fonds ab.

Eine Übersicht der Besteuerung

Erträge aus Aktienfonds und Exchange-Traded Funds (ETFs) genießen in einer GmbH ein erhebliches Maß an Steuerbefreiung – viel höher als wenn die Anteile privat gehalten werden. Tauchen wir ein in eine detaillierte Analyse, wie sich diese Besteuerung in einer GmbH im Vergleich zur privaten Versteuerung von Gewinnen gestaltet.

Dividenden aus Aktien

Wir beginnen mit der Betrachtung von Dividenden aus Aktien. Wenn Ihre Beteiligung an einem Unternehmen mehr als 10% beträgt, werden diese Dividenden in der GmbH mit einem erstaunlich niedrigen Steuersatz von nur 1,54% besteuert. Dies ist das Ergebnis einer Teilfreistellung von 95%. Zum Vergleich: Im Privatvermögen würden diese Dividenden mit einem deutlich höheren Steuersatz von 26,38% besteuert.

Es ist jedoch üblich, dass Dividenden aus Beteiligungen gehalten werden, die kleiner als 10% sind. In diesem Fall gibt es keine Teilfreistellung, und der reguläre GmbH-Steuersatz von etwa 30% wird auf Dividendenerträge angewendet. Dieser Steuersatz setzt sich zusammen aus der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer – die je nach Gemeinde variiert.

Veräußerungsgewinne aus Aktien

Veräußerungsgewinne aus Aktien genießen in der GmbH eine ähnliche Steuervorteil. Mit einer Teilfreistellung von 95% werden solche Gewinne stets mit einem Steuersatz von 1,54% besteuert. Privat hingegen wird ein Steuersatz von 26,38% angewendet.

Aktienfonds & ETFs

Kommen wir nun zum Thema Erträge aus Aktienfonds und ETFs. ETFs werden steuerlich wie Aktienfonds behandelt. Hat ein Aktienfonds oder ETF einen Aktienanteil von mehr als 51%, wird eine Teilfreistellung von 80% gewährt. Dies führt zu einem Steuersatz auf Gewinne von 12,17% in der GmbH, im Vergleich zu 18,46% im Privatvermögen.

Mischfonds

Bei sogenannten Mischfonds, also Aktienfonds oder ETFs mit einem Aktienanteil zwischen 25 und 50%, beträgt die Teilfreistellung 40%. Das resultiert in einem Steuersatz von 21,5% in der GmbH, verglichen mit einem Steuersatz von 22,42% im Privatvermögen.

Rentenfonds

Der Vollständigkeit halber, nehmen wir noch Rentenfonds und Gewinne aus Immobilienfonds in Betracht. Bei Rentenfonds gibt es keine Teilfreistellung, sodass die Erträge dem regulären Steuersatz einer GmbH von etwa 30% unterliegen, verglichen mit 26,38% im Privatvermögen.

Immobilienfonds

Gewinne aus Immobilienfonds haben eine Teilfreistellung von 60%, was zu einem Steuersatz in der GmbH von 16,83% führt, während auf privater Ebene ein Steuersatz von 10,55% gilt.

Ertragsart Beteiligungs-/Aktienanteile Teilfreistellung (GmbH) Steuersatz (GmbH) Steuersatz
(Privat)
Dividenden aus Aktien > 10% 95% 1,54% 26,38%
Dividenden aus Aktien < 10% 0% ~ 30% 
Veräußerungsgewinne Aktien 95% 1,54% 26,38%
Erträge aus Aktienfonds/ETFs > 51%  80% 12,17% 18,46%
Erträge aus Mischfonds 25% – 50% 40% 21,50% 22,42%
Erträge aus Rentenfonds 0% ~ 30% 26,38%
Gewinne aus Immobilienfonds 60% 16,83% 10,55%
Besteuerungsübersicht zwischen GmbH vs. Privat

Fazit

Wie man aus der Grafik eindeutig sehen kann, ist es umso vorteilhafter, ETFs über eine GmbH zu investieren, je höher der Aktienanteil in einem ETF oder einem Fonds ist. Wenn du wissen willst, ob sich eine GmbH oder Holding Struktur lohnen würde, dann melde dich einfach bei uns zu einem kostenfreien Erstgespräch. Wir schauen uns gemeinsam an, wie wir deine Vermögensanlagen steuerlich optimieren können.

Sichere dir jetzt ein kostenloses Erstgespräch!

Unsere Dienstleistung ist stark nachgefragt. Um mit uns zusammenzuarbeiten, ist eine Anfrage notwendig. In einem kostenfreien Erstgespräch finden wir heraus, welche Strategien sich für Dich am besten eignen und welche Hebel bei Dir für den Durchbruch sorgen werden.

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Picture of Michael Faraone

Michael Faraone

Michael Faraone ist Gründer und Geschäftsführer der Faraone+ Steuerberatungsgesellschaft mbH. Seit über 20 Jahren als Steuerberater tätig.Dabei hat er sich auf die Entwicklung von Steuergestaltungen für schnell skalierende Unternehmen im Bereich Coaching, Experten und digitalen Dienstleistern spezialisiert. Michael Faraone ist Dozent beim NWB Verlag, Der Bundessteuerberaterkammer und Buchautor.

Eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Inhaltsverzeichnis