5 Steuerkonstruktionen in einer Holdingstruktur

5 Steuerkonstruktionen mit Holding-Struktur, die du unbedingt kennen solltest

In diesem Beitrag erfährst du, wie du mit fünf Steuerkonstruktionen in einer Holdingstruktur Steuervorteile realisieren kannst. 

Zunächst erfährst du, wie du Ausschüttungen aus deiner Holding mit nur 1,5% versteuern kannst, was eine erhebliche Reduzierung der Steuerlast bedeutet. Dies gilt auch für den Verkauf deines Unternehmens, bei dem eine Holdingstruktur die Steuerlast auf denselben niedrigen Satz senken kann. Außerdem beleuchten wir, wie du eine Holding als Immobiliengesellschaft nutzen kannst, um Mieteinnahmen mit nur 15% zu versteuern. Besonders interessant ist unser exklusiver Steuertipp: die Möglichkeit, Mieteinnahmen mit 15% zu versteuern und gleichzeitig bis zu 30% steuerlich abzusetzen.

1. Gewinnausschüttungen mit 1,5 % versteuern

Als Unternehmer hast du ein großes Interesse daran, deine Steuern zu sparen. Eine Holding kann dir dabei helfen, deine Steuerlast deutlich zu senken. Eine der beliebtesten Steuerkonstruktionen mit einer Holding ist die Versteuerung von Gewinnausschüttungen mit nur 1,5 %.

Wie funktioniert die Gweinnausschüttung?

In deiner operativen GmbH, in der du dein normales Geschäft durchführst, werden die Gewinne mit 30 % versteuert. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Wenn du diese 30 % Steuern gezahlt hast und die Gewinne ausschüttest, zahlst du bei der Holding nur 1,5 % Steuer.

Diese Regelung ist in § 8b Abs. 1 KStG geregelt. Sie soll verhindern, dass Gewinne mehrfach besteuert werden. Wenn du die Gewinne der operativen GmbH direkt an dich ausschüttest, würdest du privat 25 % Kapitalertragsteuer zahlen. Mit einer Holding kannst du diese Steuerlast auf 1,5 % senken.

Beispielrechnung

Angenommen, deine operative Gesellschaft erzielt einen Gewinn von 100.000 €. Wenn du diese Gewinne direkt an dich ausschüttest, musst du 25 % Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttung von 25.000 € zahlen. Mit einer Holding kannst du diese Steuern vermeiden und musst nur 1,5 % Körperschaftssteuer auf die ausgeschütteten Gewinne von 100.000 € zahlen. Das entspricht einer Steuerersparnis von 3.750 €.

Holding-Struktur: So zahlst du nur 1,5 % Steuern beim Unternehmensverkauf

Die zweite Steuerkonstruktion der Holding ist sehr wichtig, da sie es ermöglicht, Unternehmen mit nur 1,5 % Steuern zu verkaufen. Dies ist von der Größe der Dimension hier sicherlich der größte Steuerspareffekt.

Wenn ich ein Unternehmen verkaufe, fallen normalerweise Steuern an, die zwischen 25 % und 45 % liegen. Der Steuersatz hängt davon ab, ob es sich um eine GmbH, ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft handelt.

Beim Verkauf von Anteilen einer operativen GmbH durch eine Holding fällt der Veräußerungsgewinn nur zu 1,5 % an Steuern an. 

Der Veräußerungsgewinn ist der Verkaufspreis abzüglich des Anschaffungspreises der Anteile. Dieser Steuersatz gilt nur, solange der erzielte Veräußerungserlös in der Holding verbleibt. Bei der Gründung eines operativen Geschäfts in einer Holdingstruktur greift die Regelung sofort. Für die Einbringung einer bereits bestehenden GmbH oder eines Einzelunternehmens in eine Holdinggesellschaft gilt eine siebenjährige Sperrfrist.

7 Jahre Sperrfrist bei Einbringung

Die siebenjährige Sperrfrist bei der Einbringung einer bereits bestehenden GmbH oder eines Einzelunternehmens in eine Holdingstruktur bedeutet, dass der volle Steuerspareffekt von 1,5 % erst nach sieben Jahren erreicht wird.

Jedes Jahr, in dem die Holdinggesellschaft die Anteile hält, wird der Veräußerungsgewinn jedoch etwas geringer besteuert. Nach einem Jahr beträgt der Steuersatz 7,5 %, nach zwei Jahren 5 % und nach sechs Jahren 3,75 %. Nach sieben Jahren beträgt der Steuersatz dann nur noch 1,5 %.

Die siebenjährige Sperrfrist soll verhindern, dass Unternehmer Holdingstrukturen nur zu dem Zweck nutzen, um Steuern zu sparen. Sie soll sicherstellen, dass die Holdingstruktur auch tatsächlich dazu dient, die Geschäftstätigkeit zu optimieren.

3. Holding als Immobilien-GmbH nutzen

Die Immobilien-GmbH ist eine spezielle Form der GmbH, die ausschließlich Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien erzielt. Diese GmbHs sind von der Gewerbesteuer befreit, sodass die Gewinne aus der Vermietung nur mit 15 % besteuert werden.

Was viele nicht wissen: Die Immobilien-GmbH muss nicht unbedingt gesondert gegründet werden. Wenn man alles richtig aufsetzt und keine Fehler macht, kann man die Holding direkt als Immobilien-GmbH nutzen. Das heißt, die Holding kann sowohl die Anteile an der operativen GmbH halten als auch in Immobilien investieren.

Das hat zwei große Vorteile: Erstens hat man alles in einer Firma gebündelt. Zweitens muss man keine Kosten für eine separate Immobilien-GmbH aufwenden.

Natürlich gibt es auch Situationen, in denen eine separate Immobilien-GmbH Sinn macht. Dies muss man im Einzelfall anschauen. In bestimmten Fällen ist jedoch die Gründung einer separaten Immobilien-GmbH sinnvoll, z. B. wenn man mehrere Mehrfamilienhäuser oder einen größeren Bestand von Einheiten verkaufen möchte.

4. Haftungsbeschränkung in einer Holdingstruktur

Die Haftungsabschirmung durch die Holdingstruktur ist ein wichtiges Thema, das oft nicht so stark beachtet wird. Viele Unternehmer denken, dass sie mit der Gründung einer GmbH ihre Haftungsrisiken ausreichend abgesichert haben. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Wenn ein Unternehmer Gewinne in seiner GmbH anhäuft und diese Gewinne nicht ausgeschüttet werden, ist die GmbH für diese Gewinne haftbar. Das bedeutet, dass bei einem Insolvenzfall die Gläubiger der GmbH auch auf diese Gewinne zugreifen können.

Eine Holdingstruktur kann die Haftungsrisiken eines Unternehmers reduzieren. In einer Holdingstruktur werden die Gewinne der operativen GmbH regelmäßig an die Holding ausgeschüttet. Die Holding ist dann für diese Gewinne haftbar, nicht die operative GmbH.

Dies hat zwei Vorteile: Erstens ist die Haftung der operativen GmbH reduziert. Zweitens werden die Gewinne der operativen GmbH nicht mehr durch die Haftungsrisiken der GmbH belastet.

5. Mieteinnahmen in der Immobilien-GmbH mit 15 % versteuern

Du kannst einen echt Steuervorteil erzielen, wenn du für dein Geschäft eine Immobilie im Eigentum hast oder erwerben möchtest. Dazu kannst du die Immobilie in einer separaten Immobilien-GmbH erwerben. Diese Immobilien-GmbH kann auch unter der Holding hängen.

Auf der einen Seite hast du dann diese Immobilien-GmbH mit deiner Betriebsimmobilie. Auf der anderen Seite hast du deine operative GmbH. Die Immobilien-GmbH vermietet die Betriebsimmobilie zu einer fremdüblichen Miete an die operative GmbH.

Die operative GmbH kann die Mietkosten von der Steuer absetzen. In der Immobilien-GmbH werden die Mietgewinne mit nur 15 % versteuert.

Das bedeutet, dass du auf der einen Seite 15 % Steuer auf die eingehende Miete zahlst und auf der anderen Seite die Miete mit 30 % von der Steuer absetzen kannst. Somit hast du einen absoluten Steuervorteil von 15 %. Du bekommst also im Endeffekt Geld zurück für eine Miete, die du eigentlich schon bezahlt hast.

Dieses Modell eignet sich nur, wenn du eigenen Grundbesitz hast. Das heißt, wenn du dich dafür entscheidest, dein Unternehmen in einer eigenen Immobilie auszuüben, sei es ein Bürogebäude oder ein Fabrikgebäude. Wenn du eine solche Immobilie hast oder erwerben möchtest, kannst du dieses Modell einsetzen. 

Fazit

Holdingstrukturen bieten Unternehmern eine Reihe von Steuervorteilen. Dazu gehören die Versteuerung von Ausschüttungen und Unternehmensverkäufen mit nur 1,5 %, die Nutzung einer Immobilien-GmbH zur Steueroptimierung von Mieteinnahmen sowie die Haftungsabschirmung.

Die konkrete Ausgestaltung der Holdingstruktur sollte immer an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmers angepasst werden. Bei der Gründung oder Umstrukturierung einer Holding ist es daher ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Wenn du jetzt über eine Holdingstruktur nachdenkst und Unterstützung bei der Gründung oder Erweiterung einer Holding benötigst, melde dich bei uns. Wir bieten dir ein kostenloses Erstgespräch an, in dem wir deine individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten besprechen können.

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Florian Helmensdorfer

Florian ist zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH). Er ist der Experte und das Genie bei der Umsetzung von Steuerkonzepten. Seine langjährige Erfahrung und die stetige Optimierung von Verträgen und Prozessen erlaubt eine schnelle und präzise Umsetzung von Steuerkonzepten. Florian´s Tätigkeit umfasst unter anderem die Tätigkeit als Stiftungsratsvorsitzender für eine Familienstiftung, Juror für den Businessplan-Wettbewerb von BayStartUp und Mandate bei einigen der höchstbewerteten Start-Ups in Deutschland.

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