4 Fehler bei der Gewinnausschüttung, die du vermeiden solltest!

4 Fehler bei der Gewinnausschüttung, die du vermeiden solltest! Faraone+, Steuerberatungsgesellschaft in Künzelsau
Die 4 teuersten Fehler bei Gewinnausschüttungen, die du unbedingt vermeiden musst

Jeder Selbstständige, der sich mit der GmbH beschäftigt, sollte sich damit auskennen. Heute beschäftigen wir uns mit einem Thema, das viele Unternehmerinnen und Unternehmer umtreibt: Wie hole ich am besten Geld aus meiner GmbH? Welche Fehler gibt es und wie kannst du diese vermeiden? Das erfährst du im heutigen Beitrag.

Ausschüttung von Teilen des Stammkapitals

Beginnen wir mit einem der größten Fehler bei der Gewinnausschüttung: Der Ausschüttung von Teilen des Stammkapitals einer GmbH. Jede GmbH hat mindestens 25.000 Euro Stammkapital, das meistens zur Hälfte oder vollständig bei der Gründung eingezahlt wird. 

Bei einer Gewinnausschüttung aus der GmbH muss immer beachtet werden, ob ein ausschüttbarer Gewinn vorhanden ist und wie viel davon ausgezahlt werden darf. Hierfür gibt es die Möglichkeit, entweder aus dem Vorjahr oder aus dem aktuellen Jahr auszuschütten. Wenn beispielsweise im Jahr 2023 aus dem Bilanzgewinn der GmbH 2022 ausgeschüttet wird, lässt sich leicht aus dem Jahresabschluss 2022 ablesen, wie viel Bilanzgewinn vorhanden ist und wie viel ausgezahlt werden darf. 

Sollte jedoch der Jahresabschluss 2022 noch nicht fertiggestellt sein oder eine sogenannte Vorabausschüttung aus dem Jahr 2023 gewünscht werden, muss der Bilanzgewinn geschätzt werden. Hierbei ist Vorsicht geboten, denn es darf auf keinen Fall mehr als der Bilanzgewinn ausgezahlt werden. Geschieht dies dennoch, kann dies als Rückzahlung des Stammkapitals der GmbH betrachtet werden und erhebliche Rückforderungen von solchen Ausschüttungen durch Gläubiger oder sogar durch einen Insolvenzverwalter nach sich ziehen.

Es gibt verschiedene Anspruchsgrundlagen, darunter eine Geschäftsführerhaftung oder generell die Rückzahlung von Gewinnausschüttungen. Daher ist es wichtig, niemals das Stammkapital auszuschütten und immer den Steuerberater zu fragen, wie viel tatsächlich ausgeschüttet werden darf.

Fehlende Kapitalertragsteueranmeldung oder -abführung

Für jede Ausschüttung muss eine Kapitalertragsteueranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden, die auf einem Gesellschafterbeschluss basiert. Diese Anmeldung und die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent müssen mit dem Beschluss abgegeben bzw. entrichtet werden. Wenn also diese Anmeldung nicht durchgeführt oder die Steuern nicht gezahlt werden, kann dies schnell zu einer Steuerhinterziehung führen. 

Punkte die du dazu beachten solltest:

  • Lass Ausschüttungen vom Steuerberater vorbereiten, inklusive der Kapitalertragsteueranmeldung. 
  • Erteile dem Finanzamt eine Lastschrift, damit das Finanzamt die angemeldeten Beträge direkt einziehen und du keine Überweisung vergessen kannst. 
  • Profi-Tipp: Keine Kapitalertragsteuer zahlen, durch eine Holdingstruktur mit Freistellungsbescheinigung

Daher ist es ganz wichtig, auch bei einer Ein-Mann-GmbH oder wenn es mehrere Gesellschafter gibt, sauber zu arbeiten und sich zwingend von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, der Erfahrung mit GmbHs hat.

Fehlende Gesellschafterbeschlüsse oder fehlende festgestellte Jahresabschlüsse

Ein weiterer Fehler, der bei Ausschüttungen aus einer GmbH gemacht werden kann, ist das Fehlen von Gesellschafterprotokollen oder nicht festgestellten Jahresabschlüssen. Eine Ausschüttung aus der GmbH muss von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden, auch wenn es sich um eine Ein-Mann-GmbH handelt. 

Es ist zwingend erforderlich, diesen Beschluss schriftlich zu dokumentieren und die vom Geschäftsführer unterzeichneten und von der Gesellschafterversammlung festgestellten Jahresabschlüsse vorzulegen. Auch wenn dies bei einer Ein-Mann-GmbH formelle Akte sind, müssen sie durchgeführt und schriftlich dokumentiert und dem Finanzamt vorgelegt werden. 

Welche Risiken können entstehen? 

  • Es besteht das Risiko einer späteren Rückforderung der vollständigen Ausschüttung durch den Insolvenzverwalter, auch Jahre später. 
  • Es besteht die Möglichkeit der Rückforderung über fehlende Beschlüsse oder über die Geschäftsführerhaftung. 

Daher ist es ganz wichtig, auch bei einer Ein-Mann-GmbH oder wenn es mehrere Gesellschafter gibt, sauber zu arbeiten und sich zwingend von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, der Erfahrung mit GmbHs hat.

Erzeugung einer zu hohen Steuerlast durch Ausschüttung im falschen Jahr

Dies gilt nur, wenn du keine Holding hast. Wenn du eine Privatperson als Eigentümer der GmbH bist, löst eine Ausschüttung 25% Kapitalertragsteuer aus. In der Regel habt ihr jedoch das Recht, im Rahmen eurer Jahressteuererklärung das sogenannte Teileinkünfteverfahren zu wählen. 

Hierbei werden statt der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent nur 60% des persönlichen Steuersatzes angewendet. Bei einem Höchststeuersatz von 42 Prozent erreicht ihr so einen Steuersatz von 25%. Der Vorteil hierbei ist die zeitliche Steuersteuerung. Wenn du zum Beispiel in einem Jahr nicht mehr Geschäftsführer deiner GmbH bist und nur noch als Investor tätig seid oder aus irgendeinem Grund kein Angestellteneinkommen erzielt habt, kannst du in diesem Jahr eine Ausschüttung aus der GmbH wählen und das Teileinkünfteverfahren anwenden. 

Bei einer Ausschüttung von 100.000 Euro fallen statt 25.000 Euro Kapitalertragsteuer im Beispiel nur 15.000 Euro Steuer an, da nur 60 Prozent der Ausschüttung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. In diesem Fall ist der persönliche Steuersatz sehr niedrig, weil die anderen Einkünfte 0 sind. So können wir in einem Jahr bei einer Ausschüttung von 100.000 Euro statt 25.000 Euro Steuer nur 15.000 Euro Steuer zahlen.

Fazit: Was muss bei einer Gewinnausschüttung abschließend beachtet werden?

Die Empfehlung lautet, die Ausschüttung einmal pro Jahr durchzuführen. Der Grund dafür ist, dass jede Ausschüttung einen gewissen Aufwand mit sich bringt, beispielsweise die Kapitalertragssteueranmeldung, den Gesellschafterbeschluss und dergleichen. Wenn man diese Schritte öfter im Jahr durchführt, können Kosten häufiger anfallen. Falls du jedoch schon unterjährig Geld benötigst, bis zur Ausschüttung, kann dies einfach über ein Darlehen gelöst werden.

Es ist extrem wichtig, dass du dich bei der Gewinnausschüttung immer von einem Steuerberater unterstützen lässt, der Erfahrung mit GmbHs hat. Du solltest sauber dokumentieren, die Zahlen genau ermitteln, die Steueranmeldungen abzugeben und die Steuern ordnungsgemäß abführen. Außerdem ist es wichtig, die zeitliche Steuersteuerung zu beachten, um die Steuerbelastung zu optimieren, insbesondere wenn du noch keine Holding-Struktur hast.

Bei Gewinnausschüttungen ist es besonders wichtig, sehr sorgfältig zu arbeiten. Wenn du nicht sehr sorgfältig arbeitest, erzeugst du erhebliche Risiken für Rückforderungen, die Jahre später kommen können.

Sichere dir jetzt ein kostenloses Erstgespräch!

Unsere Dienstleistung ist stark nachgefragt. Um mit uns zusammenzuarbeiten, ist eine Anfrage notwendig. In einem kostenfreien Erstgespräch finden wir heraus, welche Strategien sich für Dich am besten eignen und welche Hebel bei Dir für den Durchbruch sorgen werden.

Teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Picture of Florian Helmensdorfer

Florian Helmensdorfer

Florian ist zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH). Er ist der Experte und das Genie bei der Umsetzung von Steuerkonzepten. Seine langjährige Erfahrung und die stetige Optimierung von Verträgen und Prozessen erlaubt eine schnelle und präzise Umsetzung von Steuerkonzepten. Florian´s Tätigkeit umfasst unter anderem die Tätigkeit als Stiftungsratsvorsitzender für eine Familienstiftung, Juror für den Businessplan-Wettbewerb von BayStartUp und Mandate bei einigen der höchstbewerteten Start-Ups in Deutschland.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Inhaltsverzeichnis